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Mieter > Rückzahlung Mietkaution

Rückzahlung Mietkaution

Mieter müssen auf Rückzahlung der Mietkaution warten

Die Mietkaution ist meist auf einem Mietzinsdepot hinterlegt. Weigert sich der Vermieter, das Depot gleich nach Auszug des Mieters für diesen freizugeben, so muss der Mieter erst einmal warten. Gesetzlich gibt es keine festgelegte Frist für die Rückzahlung der Mietkaution. Allerdings steht fest, dass der Mieter, ein Jahr nach dem Auszug, bei der Bank die Auszahlung des Depots fordern kann. Dies geht aber nur, wenn der Vermieter seinen Anspruch nicht auf dem Rechtsweg geltend gemacht hat.

 

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