Ja. Der Vermieter hat das Recht, die Absicherung über eine Depotbürgschaft von EuroKaution abzulehnen und auf einem herkömmlichen Mietzinsdepot zu bestehen. Allerdings würde er damit auf erhebliche Erleichterungen verzichten, die die Depotbürgschaft bietet.
Sollten Sie Probleme bei der Akzeptanz der Bürgschaftsurkunde bei Ihren Vermieter haben, unterstützen wir Sie dabei sehr gerne. Rufen Sie uns über die kostenlose Hotline an oder schicken Sie uns eine Mail über unser
Kontaktformular.