Mietzinskaution
Mietzinskaution - Sicherheit für die Vermieterschaft
Um sich vor Schäden durch den Mieter (ob nicht gezahlte Mieten oder eine beschädigte Wohnung) zu schützen, fordert die Vermieterschaft oft eine Mietzinskaution. Diese darf laut Gesetzt höchstens drei Mietzinse betragen und muss auf einem Sperrkonto angelegt sein. Bei Bedarf kann der Vermieter auf dieses zurückgreifen und finanzielle oder materielle Schäden ausgleichen. Für den Mieter stellt das oft ein Problem dar. Sein Geld ist nicht mehr frei verfügbar und liegt meist über Jahre auf dem Konto der Mietzinskaution.
Flexible Lösung zum Stellen der Mietzinskaution
Um dem Vermieter weiterhin höchste Sicherheit zu gewähren, jedoch den Mieter finanziell zu entlasten, gibt es die Depotbürgschaft. Mit der Depotbürgschaft wird die Mietzinskaution über eine Bürgschaft (Versicherung) gestellt. Der Mieter zahlt jährlich einen kleinen Versicherungsbetrag an die EuroKaution und die Mietzinskaution ist durch eine Bürgschaftsurkunde für den Vermieter gestellt. Private Haushalte nutzen die easyKaution, Studenten die preiswerte studiKaution und gewerbliche Mieter die businessKaution.