Mietkautionskonto
Mietkautionskonto muss ein Sperrkonto sein
Der Vermieter hat die Pflicht, den vom Mieter erhaltenen Betrag der Kaution, auf einem Sperrkonto anzulegen. Dies Mietkautionskonto muss auf den Namen des Mieters lauten. Tut der Vermieter das nicht, handelt er nicht gesetzteskonform. Ist dies der Fall, so hat der Mieter verschiedene Möglichkeiten, sich zur Wehr zu setzen. Er kann zunächst einmal die rechtmässige Anlage auf einem Sperrkonto (Mietkautionskonto) verlangen. Weigert sich die Vermieterschaft dem nachzukommen, kann der Mieter die bereits bezahlte Kaution vom Mietzins abziehen. Wenn auch nach dem Auszug des Mieters die Mietkaution noch immer nicht auf einem Sperrkonto angelegt ist, so kann der Mieter den vollen Betrag zusätzlich Zinsen unverzüglich zurückfordern. Der Vermieter hat kein Recht darauf, die unsachgemäss angelegte Kaution mit etwaigen Forderungen zu verrechnen.
Mietkautionskonto abschaffen und Zinsen selbst bestimmen
Schliesst der Mieter eine easyKaution oder businessKaution, also eine Kautionsbürgschaft von EuroKaution, ab, kann er sein Geld von Anfang an behalten und hat nun die Freiheit, selbst zu entscheiden, wie er es anlegt oder investiert. Der Vermieter spart sich den hohen Verwaltungsaufwand eines Mietkautionskontos / Sperrkontos und geniesst trotzdessen alle Sicherheiten, die ihm die Barkaution bietet.