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Depotbürgschaft abschließen
Mieter > Mietkautionsbürgschaft

Mietkautionsbürgschaft

Mietkautionsbürgschaft dient Vermietern als Absicherung

Das Zahlen des Mietzinses wird nicht von jedem Mieter zuverlässig erledigt. Der Vermieter hat das Nachsehen, denn er bleibt auf den Kosten sitzen. Um dies zu verhindern, wird die Mietkaution hinterlegt. Das Mietzinsdepot wahrt eine Rücklage, auf die der Vermieter im Schadenfall (nicht gezahlter Mietzins, beschädigt zurückgegebene Wohnung) zurückgreifen kann. Das Problem hierbei ist, dass der Mieter bei Abschluss eines neuen Mietvertrages eine hohe Geldsumme bereitstellen muss. Eine Mietkautionsbürgschaft wird anstelle dieser Mietkaution eingesetzt.

 

So funktioniert die Mietkautionsbürgschaft

Anstatt ein Mietzinsdepot als Kaution zu hinterlegen, schliesst der Mieter eine Mietkautionsbürgschaft ab. Er zahlt wie bei einer Versicherung einen jährlichen Betrag, der sich (bei der easyKaution und der businessKaution) nach dem vom Vermieter geforderten Mietzinsdepot richtet. Der Vermieter erhält eine Mietkautionsbürgschaftsurkunde, die er zu seinen Akten legt. Der Mieter musste keine Geldsumme bereitstellen. Zieht er aus der Wohnung aus und es bestehen Forderungen des Vermieters, so wendet der sich an EuroKaution. Es greift die Mietkautionsbürgschaft. Der Vermieter erhält den ausstehenden Betrag (höchstens die abgesicherte Summe). Der Mieter schuldet dieses Geld dann EuroKaution.

 

Mietkautionsbürgschaften für jeden Bedarf

Verschiedene Mieter benötigen verschiedene Mietkautionsbürgschaften. EuroKaution bietet darum in der Schweiz die Produkte easyKaution für private Mietverträge, businessKaution für gewerbliche Mietverträge und studiKaution für Studenten an. Alle Mietkautionsbürgschaften bieten dem Vermieter eine Sicherheit über die Bonität des Mieters, denn es gibt einen in den Anmeldeprozess integrierten Bonitätscheck. Allen Mietern bieten die Mietkautionsbürgschaften finanzielle Freiheit. Die Mietkautionsbürgschaften können nicht nur bei Einzug in eine neue Wohnung eingesetzt werden, der Mieter kann auch ein bestehendes Mietzinsdepot auflösen und nach Absprache mit dem Vermieter die Mietkautionsbürgschaft einsetzen.