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Mieter > Kaution

Kaution

Kaution nicht immer gleich Mietkaution

Umgangssprachlich steht das Wort "Kaution" für eine Art der Mietsicherheit (Mietzinskaution). Mittlerweile ist „Kaution“ ein synonymes Wort für „Mietzinskaution“ geworden, obwohl mit einer „Kaution“ verschiedenste Formen von Sicherheitsleistungen gemeint sein können (Kaution für einen geliehenen Gegenstand, „auf Kaution entlassen“, Leistung einer Kaution für das Arbeitsverhältnis etc.).

 

Höhe der Mietkaution

Wie hoch die Mietkaution bei privaten Mietverträgen sein darf, ist gesetzlich festgelegt. Die Höhe der Mietkaution für Privathaushalte ist auf drei Monatsmietzinse beschränkt. Die Kaution für eine Mietwohnung kann je nach Vereinbarung mit der Vermieterschaft in verschiedenen Formen gestellt werden. Der Vermieter darf auch während eines laufenden Mietverhältnisses eine Kaution fordern, dies geht aber nur, wenn die hierfür geltenden gesetzlichen Regeln eingehalten werden. Neben Bankgarantie, Barkaution oder dem Sperrkonto gibt es nun eine vorteilhafte Alternative für Mieter und Vermieter: die Depotbürgschaft.

 

Mietzinsdepot ablösen – easyKaution, studiKaution und businessKaution

Als Alternative zur üblichen Kaution auf einem Sperrkonto gibt es nun von EuroKaution die easyKaution für Privatkunden, die businessKaution für gewerbliche Mietverträge und die studiKaution für Studenten. Mieter können so auf eine Mietzinsgarantie per Bankdepot verzichten und mit der Depotbürgschaft ihr Geld behalten. Dies gilt auch für bestehende Depots. Mit einer Depotbürgschaft kann sich der Mieter das Geld von seinem Sperrkonto zurückholen.